Kündigungen, wegen Zahlungsausfall verboten: Am 27.03.2020 hat der Bund ein Paket gegen die Corona-Folgen auf den Weg gebracht. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ verbietet es, Mietern wegen Zahlungsrückständen auf Grund von Einkommensausfällen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 eingetreten sind und die bis zum 30.6.2022 nicht ausgeglichen sind, zu kündigen, sofern die Mietschulden auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen.
Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen. Die neuen Regelungen gelten auch für Pachtverhältnisse und Gewerberaummietverträge.
Der Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt Vermietern, ihren Mietern mit geringem Einkommen einen Antrag auf staatliches Wohngeld ans Herz zu legen.
Außerdem sollen bei Anträgen auf Hartz IV die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter Kinderzuschlag bekommen.
Im Corona-Pakt des Bundes sind dann auch Hilfen enthalten, die Vermieter in Anspruch nehmen können. Hier wird es Unterstützung für Vermietende geben, wenn sie Darlehen auf Grund ausbleibender Mietzahlungen nicht mehr bedienen können. Es greift dann das Recht zur Einstellung von Leistungen aus vertraglichen Verpflichtungen, das im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ geregelt ist.
Der Mieterbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) warben zusätzlich beim Bund um einen „Sicher-Wohnen-Fonds“. Der Fonds übernimmt die Zahlung der Miete an den Vermieter, so der Vorschlag beider Interessensverbände. Bisher wurde diese Idee aber vom Bund nicht aufgegriffen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kündigte aber Notfallfonds für kleine und mittlere Unternehmen an. Diese Gelder sollen helfen, auch Gewerbemieten mit zu tragen, auch wenn Geschäfte jetzt geschlossen bleiben müssen. Ab dem 23.03.2020 können Unternehmen und Selbstständige bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Hilfskredit beantragen.
Vermietende und Mietende sollten unbedingt miteinander ins Gespräch kommen, wenn sich Zahlungsprobleme abzeichnen, um gemeinsam eine für beide Seiten gute Lösung zu finden.
Sollten Sie als Vermieterin oder Vermieter betroffen von gestundeten Mietzahlungen sein, können Sie steuerliche Entlastungen beantragen. Vorgesehen sind Stundungen von fälligen Steuern, die Erlassung von Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen und großzügige Fristverlängerungen. Hier finden Sie den aktuellen Stand zu allen steuerlichen Änderungen.